RetourenAmpel
§ Widerrufsrecht & Fristen16. September 20266 Min. Lesezeit

Der Widerrufsbutton: Seit Juni 2026 Pflicht — so nutzt du ihn

Seit 19. Juni 2026 braucht jeder Onlineshop einen Widerrufsbutton. Was er können muss, wie du ihn nutzt — und warum du dadurch einen Beleg bekommst.

Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen" bereitstellen (§ 356a BGB). Für dich heißt das: Widerruf in drei Klicks — und danach eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit vom Shop. Der alte Streit, ob deine E-Mail angekommen ist, fällt damit weg.

Warum das für dich wichtig ist

Der Widerruf war schon immer formlos möglich. Das Problem war nie die Erklärung, sondern der Nachweis.

Wer per E-Mail widerrufen hat, hatte einen gesendeten Text im eigenen Postfach — mehr nicht. Ob der Shop ihn bekommen hat, ließ sich daraus nicht belegen. Genau an dieser Stelle ist die 14-Tage-Frist in der Praxis oft gekippt.

Der Widerrufsbutton dreht das um: Der Shop muss dir den Eingang bestätigen, und zwar mit Datum und Uhrzeit. Der Beleg kommt jetzt von der Gegenseite.

„Ihre E-Mail ist bei uns nie angekommen"

Dieser Satz war bis Juni 2026 schwer zu entkräften. Er taucht typischerweise dann auf, wenn die Frist knapp war und der Shop die Rückgabe lieber als verspätet behandeln möchte.

Rechtlich war die Lage auch vorher eindeutig: Für die Frist zählt das Absenden, nicht der Zugang. Nur nachweisen musstest du das selbst. Mit der Eingangsbestätigung aus dem Button liegt dieser Nachweis vor, ohne dass du etwas dafür tun musst.

Was der Button können muss

§ 356a BGB beschreibt vier Bausteine. Alle vier gehören zusammen — ein Kontaktformular ohne Bestätigung erfüllt die Anforderung nicht.

BausteinWas das konkret heißt
1. Die SchaltflächeBeschriftet mit „Vertrag widerrufen" oder gleichbedeutend. Ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich — nicht in den AGB vergraben.
2. Die EingabeseiteFragt Name, eine Angabe zur Identifikation des Vertrags (meist die Bestellnummer) und einen Kontaktweg für die Bestätigung ab.
3. Die Abschluss-SchaltflächeBeschriftet mit „Widerruf bestätigen" oder gleichbedeutend. Erst dieser zweite Klick löst den Widerruf aus.
4. Die EingangsbestätigungUnverzüglich, auf einem dauerhaften Datenträger — also als E-Mail oder PDF, nicht als Bildschirmmeldung, die beim Schließen verschwindet. Mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.

Ein Detail, das im Alltag zählt: Wenn der Shop eine Gastbestellung ohne Kundenkonto zulässt, muss der Weg zum Widerruf auch ohne Login erreichbar sein. Sonst hängt dein Widerruf an einem Konto, das du nie angelegt hast.

So läuft der Klick ab

  1. Im Shop die Schaltfläche „Vertrag widerrufen" suchen — meist im Footer oder im Servicebereich.
  2. Name und Bestellnummer eintragen, dazu die E-Mail-Adresse für die Bestätigung.
  3. Auf „Widerruf bestätigen" klicken.
  4. Die Eingangsbestätigung speichern — als PDF oder als E-Mail im Ordner zur Bestellung.
  5. Die Ware zurückschicken und den Einlieferungsbeleg aufheben.

Schritt 4 und Schritt 5 belegen zwei verschiedene Dinge: die Bestätigung deinen Widerruf, der Einlieferungsbeleg den Rückversand. Für die Erstattung brauchst du beides.

Die Eingangsbestätigung: das eigentliche Geschenk

Die Bestätigung nennt Inhalt, Datum und Uhrzeit deines Widerrufs. Damit steht schriftlich fest, wann du erklärt hast — und zwar aus der Quelle, die es im Streitfall bestreiten würde.

Für die Frist gilt weiterhin: Rechtzeitig ist, was rechtzeitig abgesendet wurde. Klickst du am 14. Tag um 23:50 Uhr, ist der Widerruf fristgerecht, auch wenn der Shop ihn erst am nächsten Morgen bearbeitet.

Danach beginnt die andere Uhr: Der Shop hat 14 Tage Zeit für die Erstattung. Wie die beiden Fristen zusammenhängen, steht in unserem Ratgeber zur 14-Tage-Regel.

Widerrufsbutton ist nicht Kündigungsbutton

Zwei Schaltflächen, zwei Gesetze, zwei Zwecke. Sie werden regelmäßig verwechselt.

WiderrufsbuttonKündigungsbutton
Rechtsgrundlage§ 356a BGB§ 312k BGB
Seit19.06.202601.07.2022
Beschriftung„Vertrag widerrufen"„Verträge hier kündigen"
WofürEinzelkauf innerhalb der WiderrufsfristLaufende Dauerschuldverhältnisse, etwa Abos

Wenn du eine bestellte Jacke zurückgeben willst, ist „Verträge hier kündigen" der falsche Knopf. Er beendet ein Abo, er widerruft keinen Kauf.

Kein Button im Shop? Dein Widerruf gilt trotzdem

Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels: Ob der Shop die Schaltfläche anbietet, ändert nichts an deinem Recht. Der Widerruf ist formlos wirksam, sobald du ihn eindeutig erklärst (§ 355 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail genügt.

Drei Zeilen reichen:

Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die Bestellung Nr. [Bestellnummer] vom [Bestelldatum]. Bestellt am [Datum], erhalten am [Datum]. [Vorname Name], [Anschrift], [Datum]

Schick die Mail an die Adresse aus der Widerrufsbelehrung und lass dir den Zugang bestätigen. Kommt keine Antwort, ist dein gesendeter Text zusammen mit dem Einlieferungsbeleg immer noch eine brauchbare Grundlage.

Und noch ein Punkt, der selten bekannt ist: Fehlt die Widerrufsbelehrung ganz oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich deine Widerrufsfrist — auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).

Häufige Fragen

Gilt der Button auch für Bestellungen von vor dem 19. Juni 2026?

Die Anforderung richtet sich an die Online-Oberfläche des Shops, nicht an die einzelne Bestellung. Ob ein Shop ältere Bestellungen über die Schaltfläche annimmt, ist bei jedem Shop anders gelöst. Falls nicht: Der formlose Widerruf per E-Mail funktioniert unverändert und ist genauso wirksam.

Muss ich den Button nutzen, oder reicht eine E-Mail?

Eine E-Mail reicht. § 355 Abs. 1 BGB verlangt nur eine eindeutige Erklärung, keine bestimmte Form. Der Button ist für dich der bequemere Weg, weil die Eingangsbestätigung automatisch kommt — eine Pflicht, ihn zu benutzen, gibt es nicht.

Was, wenn der Shop keine Bestätigung schickt?

Dein Widerruf bleibt wirksam. Die Frist hast du mit dem Absenden gewahrt. Sichere in diesem Fall selbst, was du hast: einen Screenshot der Bestätigungsseite mit sichtbarem Datum, die ausgehende E-Mail, den Einlieferungsbeleg. Reagiert der Shop weiter nicht, hilft unser Ratgeber Shop erstattet nicht weiter.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich regelt das FAGG das Rücktrittsrecht beim Fernabsatz, ebenfalls mit einer 14-tägigen Frist — Details im Ratgeber zum Rücktrittsrecht in Österreich. Ob es dort eine Entsprechung zur deutschen Widerrufs-Schaltfläche gibt, haben wir nicht geprüft und behaupten es deshalb nicht.

In der Schweiz gibt es beim Online-Kauf kein gesetzliches Widerrufsrecht. Was Schweizer Shops zurücknehmen, ist Kulanz — nachzulesen im Ratgeber zum Rückgaberecht in der Schweiz.

Was wir bei RetourenAmpel dazu erfassen

Auf den Shopseiten steht die Zeile „Widerruf online möglich" mit drei Werten: Ja, Eingeschränkt oder Nicht gefunden — immer mit Prüfdatum. Bei Kettler etwa war am 28.08.2026 auf der Website keine Online-Widerrufsfunktion auffindbar.

Zwei Dinge sind uns dabei wichtig. Erstens: Wir halten fest, was wir an einem bestimmten Tag gefunden haben, und bewerten es nicht rechtlich — ein Shop kann die Funktion morgen ergänzt haben. Deshalb steht neben jeder Angabe ein Datum. Zweitens: Diese Beobachtung fließt nicht in den RetourenScore ein. Der Score misst, was eine Rückgabe kostet und wie lange die Erstattung dauert; die Widerrufsfunktion ist eine separate Information.

Der Durchgang über den gesamten Shop-Bestand läuft. Bis dahin findest du die Angabe auf den bereits geprüften Shopseiten.

Kurz zusammengefasst

Seit 19. Juni 2026 gehört die Schaltfläche „Vertrag widerrufen" zu jedem Onlineshop, der an Verbraucher verkauft. Zwei Klicks, danach eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit — das ist der Beleg, der dir bisher gefehlt hat. Fehlt der Button, widerrufst du formlos per E-Mail, und dein Recht bleibt dasselbe.

Mehr zum Thema in unserer Übersicht Widerrufsrecht & Rückgabefristen und im Grundlagen-Guide Retoure.

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Stand: September 2026. Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Quellen

  • § 356a BGB
  • § 355 Abs. 1 BGB
  • § 356 Abs. 3 BGB
  • § 312k BGB

Manuel Brenner

Gründer von RetourenAmpel, seit 12 Jahren im E-Commerce. Baut mit RetourenAmpel die Datenbasis auf, die zeigt, wie Online-Shops mit Retouren und Erstattungen wirklich umgehen — zur Methodik.

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