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🌍 Österreich & Schweiz3. August 20266 Min. Lesezeit

Rücktrittsrecht Österreich: 14 Tage nach FAGG erklärt

Rücktrittsrecht Österreich: 14 Tage Frist nach FAGG, Ausnahmen, Rücksendekosten und was bei fehlender Belehrung gilt. Der Überblick für AT-Käufer.

Das Rücktrittsrecht in Österreich ist das Gegenstück zum deutschen Widerrufsrecht: Beim Online-Kauf kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Geregelt ist das im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du die Ware erhältst. Der Rücktritt muss aktiv erklärt werden – die Ware einfach kommentarlos als Retoure zurückzuschicken, reicht laut WKO nicht aus.

Rücktrittsrecht Österreich: Die Basics nach FAGG

Österreich hat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie im FAGG umgesetzt – deshalb ähneln die Regeln stark denen in Deutschland, nur die Begriffe sind andere: Was in Deutschland "Widerruf" heißt, ist in Österreich der "Rücktritt".

Die Eckdaten laut WKO:

  • Frist: 14 Kalendertage (§ 11 FAGG), ohne Begründungspflicht
  • Fristbeginn beim Warenkauf: der Tag, an dem du (oder eine von dir benannte Person) die Ware physisch erhältst – nicht der Bestelltag
  • Teillieferungen: Bei einer Bestellung, die in mehreren Paketen kommt, läuft die Frist erst ab Erhalt der letzten Ware
  • Form: Der Rücktritt ist an keine Form gebunden – E-Mail genügt, auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular kannst du nutzen. Zur Absicherung empfiehlt sich ein nachweisbarer Weg (E-Mail mit Sendebestätigung).

Es genügt, wenn du die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abschickst. Danach hast du 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Die 12-Monats-Verlängerung: Wenn der Shop nicht belehrt hat

Ein Punkt, den viele nicht kennen: Informiert dich der Händler nicht ordnungsgemäß über dein Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist laut § 12 FAGG automatisch um zwölf Monate – du kannst dann also insgesamt bis zu zwölf Monate und 14 Tage zurücktreten. Holt der Shop die Belehrung nach, endet die Frist 14 Tage nach dieser Nachholung.

Das ist vor allem bei kleineren Shops und Social-Media-Händlern relevant, deren Rechtstexte lückenhaft sind. Prüfe im Streitfall also zuerst, ob du überhaupt korrekt belehrt wurdest: Fehlt die Rücktrittsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kannst du unter Umständen noch Monate nach dem Kauf zurücktreten – und der Händler kann dir dann auch keine Rücksendekosten aufbürden.

Rücktrittsrecht Österreich vs. Widerrufsrecht Deutschland

Da beide Länder dieselbe EU-Richtlinie umsetzen, sind die Rechte im Kern deckungsgleich – im Detail lohnt der Blick trotzdem:

PunktÖsterreich (FAGG)Deutschland (BGB)
BegriffRücktrittsrechtWiderrufsrecht
Frist14 Tage14 Tage (§ 355 BGB)
Fristbeginn WareErhalt der WareErhalt der Ware
Fehlende Belehrung+ 12 Monate (§ 12 FAGG)+ 12 Monate (§ 356 BGB)
RücksendekostenKäufer, wenn vorab informiertKäufer, wenn vorab informiert (§ 357 BGB)
Rückzahlungbinnen 14 Tagen (§ 14 FAGG)binnen 14 Tagen (§ 357 BGB)

Der praktische Unterschied liegt weniger im Gesetz als in der Kulanz: Viele deutsche Händler gewähren freiwillig 30 oder sogar 100 Tage – eine Übersicht dazu findest du in unserem Artikel zu den Widerrufsfristen von 14 bis 100 Tagen. Solche verlängerten Fristen gelten dann auch für österreichische Kund:innen, wenn der Shop nach Österreich liefert.

Rücksendekosten und Rückzahlung: Wer zahlt was?

Bei den Kosten gilt laut WKO eine klare Regel: Die Rücksendekosten trägst du als Käufer:in nur dann, wenn dich der Händler vor Vertragsabschluss darüber informiert hat. Fehlt dieser Hinweis, muss der Shop die Rücksendung zahlen. Viele große Händler übernehmen die Kosten ohnehin freiwillig – ein Blick in die AGB klärt das vor der Bestellung.

Für die Rückzahlung gilt § 14 FAGG: Der Händler muss alle Zahlungen – inklusive der ursprünglichen Standard-Lieferkosten – unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. Er darf die Rückzahlung aber zurückhalten, bis die Ware wieder bei ihm ist oder du den Versand nachweist. Wie lange Shops in der Praxis wirklich brauchen, bis das Geld da ist, haben wir im Artikel zur Dauer der Rückerstattung aufgeschlüsselt.

Genau diese Praxis-Lücke misst übrigens die RetourenAmpel: Bevor du bestellst, lohnt ein Blick auf den RetourenScore des Shops in unserer Shop-Übersicht – dort siehst du, ob ein Händler Erstattungen blitzschnell oder verzögert abwickelt.

Ausnahmen: Wann du nicht zurücktreten kannst

§ 18 FAGG schließt bestimmte Waren vom Rücktrittsrecht aus. Die wichtigsten Fälle laut WKO:

  • Maßanfertigungen und personalisierte Waren (graviertes Schmuckstück, Möbel nach Maß)
  • Schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel
  • Versiegelte Hygieneartikel und Gesundheitsprodukte, wenn das Siegel entfernt wurde
  • Entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Software (aufgerissene DVD- oder Games-Folie)
  • Zeitungen und Zeitschriften (außer im Abo)

Auch digitale Inhalte wie Downloads und Streaming sind ein Sonderfall: Stimmst du dem sofortigen Start ausdrücklich zu und bestätigst den Verlust des Rücktrittsrechts, erlischt es mit Beginn der Lieferung. Prüfe bei solchen Produkten vor dem Kauf besonders genau, welche Häkchen du im Bestellprozess setzt – genau diese Zustimmung entscheidet später über deine Rechte.

So trittst du richtig zurück: Drei Schritte

  1. Rücktritt erklären – formlos per E-Mail an den Shop, mit Bestellnummer und dem klaren Satz "Ich trete vom Vertrag zurück". Wichtig: Die bloße Rücksendung ohne Erklärung reicht laut WKO nicht.
  2. Ware binnen 14 Tagen zurücksenden – am besten mit Sendungsverfolgung; den Einlieferungsbeleg aufheben.
  3. Rückzahlung prüfen – spätestens 14 Tage nach der Rücktrittserklärung (bzw. nach Versandnachweis) muss das Geld zurück sein. Kommt nichts, schriftlich mahnen und eine Frist setzen.

Noch ein Hinweis zum Zustand der Ware: Du darfst sie prüfen, wie du es auch im Geschäft könntest – Schuhe anprobieren ja, wochenlang tragen nein. Nutzt du die Ware darüber hinaus, bleibt dein Rücktrittsrecht zwar bestehen, der Händler kann aber einen Ersatz für den Wertverlust verlangen. Etiketten dranlassen und die Originalverpackung aufheben ist deshalb die sichere Variante.

Probleme mit dem Shop? Diese Stellen helfen in Österreich

Reagiert ein Händler nicht, musst du nicht sofort zum Anwalt. Die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) ist eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle und hilft laut eigenen Angaben kostenlos bei Streitigkeiten rund um Online-Shopping – von der verweigerten Rückzahlung bis zur nicht gelieferten Ware. Bei Problemen mit Shops aus anderen EU-Ländern, etwa einem deutschen Händler, ist zusätzlich das Europäische Verbraucherzentrum Österreich die richtige Anlaufstelle: Es vermittelt grenzüberschreitend zwischen dir und dem Unternehmen.

Wichtig für Bestellungen bei deutschen Shops: Dein 14-tägiges Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht gilt auch dort – die EU-Regeln schützen dich unabhängig davon, ob der Händler in Wien oder Hamburg sitzt.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich in Österreich Zeit für den Rücktritt vom Online-Kauf?

14 Kalendertage ab Erhalt der Ware (§ 11 FAGG), bei Teillieferungen ab der letzten Teilsendung. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden – für die Rücksendung selbst hast du danach weitere 14 Tage.

Muss ich einen Grund für den Rücktritt angeben?

Nein. Das Rücktrittsrecht nach FAGG gilt ohne Angabe von Gründen. Du musst den Rücktritt aber ausdrücklich erklären – kommentarloses Zurückschicken der Ware reicht laut WKO nicht aus.

Wer zahlt die Rücksendekosten in Österreich?

Du als Käufer:in – aber nur, wenn der Shop dich vor dem Kauf darüber informiert hat. Fehlt der Hinweis, trägt der Händler die Kosten. Viele Shops übernehmen die Retourenkosten zudem freiwillig.

Was mache ich, wenn der Shop nicht zurückzahlt?

Setze schriftlich eine Nachfrist und verweise auf § 14 FAGG (Rückzahlung binnen 14 Tagen). Hilft das nicht, wende dich an die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) oder – bei Shops aus anderen EU-Ländern – an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich.


Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.

Quellen

  • § 11 FAGG
  • § 12 FAGG
  • § 14 FAGG
  • § 18 FAGG

Manuel Brenner

Gründer von RetourenAmpel, seit 12 Jahren im E-Commerce. Baut mit RetourenAmpel die Datenbasis auf, die zeigt, wie Online-Shops mit Retouren und Erstattungen wirklich umgehen — zur Methodik.

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