Die Rücksendekosten trägst beim Widerruf grundsätzlich du – wenn der Shop dich vorher darüber informiert hat. So steht es in § 357 Abs. 5 BGB. Eine gesetzliche Pflicht zur kostenlosen Retoure gibt es in Deutschland und Österreich nicht; viele Shops übernehmen die Kosten aber freiwillig. Die Hinsendekosten muss dir der Shop beim Widerruf dagegen immer erstatten, zumindest in Höhe des Standardversands.
Rücksendekosten im Gesetz: Das sagt § 357 BGB
Beim Widerruf eines Online-Kaufs regelt § 357 Abs. 5 BGB die Kostenfrage eindeutig: Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer ihn vorher über diese Pflicht unterrichtet hat – typischerweise in der Widerrufsbelehrung (Art. 246a EGBGB).
Daraus folgen drei Konstellationen:
- Shop hat korrekt informiert: Du zahlst das Rückporto selbst. Bei einem Standardpaket sind das aktuell meist 5 bis 7 Euro, bei Sperrgut wie Möbeln deutlich mehr.
- Shop hat nicht oder falsch informiert: Dann bleibt der Händler auf den Rücksendekosten sitzen – die Kostentragung darf dir nur auferlegt werden, wenn du vorab darüber belehrt wurdest.
- Shop übernimmt freiwillig: Viele Händler legen ein vorfrankiertes Retourenlabel bei oder bieten es zum Download an. Das ist Service, keine Pflicht – und kann für künftige Bestellungen jederzeit über eine Anpassung der Bedingungen wieder gestrichen werden. Es lohnt sich also, die Retourenbedingungen auch bei Stammshops regelmäßig neu zu prüfen, statt sich auf den Stand der letzten Bestellung zu verlassen.
Der verbreitete Glaube an eine "40-Euro-Klausel" (Shop zahlt ab 40 Euro Warenwert) ist übrigens veraltet: Diese Regel wurde bereits 2014 mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie abgeschafft.
Was Shops nicht dürfen: Zusatzgebühren beim Widerruf
Eine "Retourengebühr" zusätzlich zu den reinen Versandkosten – etwa eine Bearbeitungspauschale fürs Zurücknehmen – ist beim gesetzlichen Widerruf nicht zulässig. Der Shop darf dir die Portokosten auferlegen, aber nicht das Widerrufsrecht durch Zusatzgebühren verteuern. Ebenfalls unzulässig: die Erstattung pauschal um "Prüfkosten" zu kürzen.
Anders sieht es aus, wenn du ein freiwillig verlängertes Rückgaberecht nutzt: Innerhalb der gesetzlichen 14 Tage gelten die BGB-Regeln, ab Tag 15 (etwa bei 30, 60 oder 100 Tagen Kulanzfrist) gelten die Bedingungen des Shops – dort sind Gebühren oder Gutschein-statt-Geld-Regelungen erlaubt, wenn sie transparent sind. Prüfe also, in welchem Zeitfenster du zurückschickst.
Defekte oder falsch gelieferte Ware: ein anderer Fall
Wichtig zur Abgrenzung: Bei mangelhafter, defekter oder falsch gelieferter Ware greift nicht das Widerrufsrecht, sondern die Gewährleistung (§ 439 BGB) – und dort trägt der Händler sämtliche Kosten der Nacherfüllung, inklusive Rückversand. Für Reklamationen darfst du also nie zur Kasse gebeten werden.
Hinsendekosten: Die muss der Shop erstatten
Oft übersehen: Widerrufst du die komplette Bestellung, bekommst du nicht nur den Warenwert zurück, sondern auch die ursprünglichen Versandkosten. Nach § 357 Abs. 2 BGB muss der Unternehmer alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten zurückgewähren – das hatte der EuGH schon 2010 klargestellt.
Eine Einschränkung gibt es: Erstattet wird nur der günstigste angebotene Standardversand. Hast du Express gewählt, bleibst du auf der Differenz sitzen. Und bei einem Teilwiderruf (du behältst einen Teil der Bestellung) muss der Shop die Hinsendekosten nicht erstatten, weil sie auch für den behaltenen Teil angefallen wären.
Für die Rückzahlung hat der Shop nach § 357 Abs. 1 BGB grundsätzlich 14 Tage Zeit – er darf aber warten, bis die Ware zurück ist oder du den Versand nachgewiesen hast. In der Praxis unterscheiden sich die Shops hier enorm: Manche erstatten am Tag des Wareneingangs, andere reizen die Frist voll aus.
Trend: Immer mehr Shops führen Retourengebühren ein
Kostenlose Rücksendung war im deutschen E-Commerce lange Standard – dieser Standard bröckelt. Zara hat 2022 als einer der ersten großen Fashion-Händler eine Gebühr von 1,95 Euro für Paket-Retouren eingeführt (Rückgabe im Store bleibt kostenlos). Uniqlo folgte, und laut TextilWirtschaft testete anschließend auch H&M Retourengebühren, die inzwischen im deutschen Markt angekommen sind: Für die Paket-Retoure wird eine Gebühr fällig, während die Rückgabe in der Filiale kostenlos bleibt. Auch ASOS ist vom Image des bedingungslosen Gratis-Rückversands abgerückt und behält sich bei auffällig hohen Retourenquoten Gebühren und Kontosperrungen vor.
Bei internationalen Shops kommt oft noch die Distanz dazu. Ein Beispiel: Der schwedische Schuhhersteller FUBUKI bietet kostenlose Rücksendungen nur innerhalb Schwedens an — wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bestellt, schickt die Retoure auf eigene Kosten nach Schweden zurück, was laut Shop selbst „quite expensive" werden kann. Dazu behält der Shop laut eigener Policy die ursprünglichen Versandkosten grundsätzlich ein — beim EU-Widerruf müssen Standard-Hinsendekosten aber erstattet werden (bei FUBUKI ist der Versand allerdings ohnehin gratis). Der Blick in die Versand- und Retourenbedingungen lohnt sich bei Shops mit Sitz im Ausland also doppelt.
Die Logik dahinter: Retouren kosten Händler richtig Geld, und die Gebühren sollen Vielretournierer bremsen. Was eine Retoure den Händler und die Volkswirtschaft tatsächlich kostet, haben wir separat aufgeschlüsselt im Artikel Was kostet eine Retoure wirklich?
Für dich als Käufer heißt das: Verlass dich nicht auf den Gratis-Rückversand von gestern. Prüfe vor jeder Bestellung aktiv, ob der Shop ein kostenloses Retourenlabel stellt – die Angabe findest du in der Widerrufsbelehrung, den Versandinformationen oder im Retourenportal des Shops.
Rücksendekosten in Österreich und der Schweiz
Österreich: Hier gilt die gleiche Logik wie in Deutschland. Nach § 15 FAGG trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern der Unternehmer ihn darüber informiert hat. Auch das Rücktrittsrecht selbst (14 Tage) entspricht dem deutschen Modell. Ohne korrekte Information bleibt der Händler auf den Kosten sitzen.
Schweiz: In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Ob du überhaupt zurückgeben darfst – und wer das Porto zahlt – ist reine Kulanzsache des Shops. Viele Schweizer Händler bieten freiwillige Rückgaberechte an, die Bedingungen stehen aber allein in ihren AGB. Für Käufer:innen in der Schweiz gilt deshalb doppelt: Rückgabebedingungen vor der Bestellung lesen.
Übersicht: Wer zahlt was?
| Situation | Rücksendekosten | Hinsendekosten |
|---|---|---|
| Widerruf, Shop hat informiert (DE/AT) | Du | Shop erstattet (Standardversand) |
| Widerruf, Shop hat nicht informiert (DE/AT) | Shop | Shop erstattet (Standardversand) |
| Shop bietet Gratis-Retoure an | Shop (freiwillig) | Shop erstattet (Standardversand) |
| Defekte / falsche Ware (Gewährleistung) | Shop | entfällt (Ware wird ersetzt) |
| Schweiz | je nach Kulanz des Shops | je nach Kulanz des Shops |
So findest du Shops mit kostenloser Retoure
Ob ein Shop das Rückporto übernimmt, ist einer der größten Preisunterschiede, die man beim Online-Kauf nicht auf dem Preisschild sieht – bei einer 30-Euro-Bestellung machen 6 Euro Rückporto im Zweifel 20 Prozent aus.
Genau deshalb ist die kostenlose Retoure mit 35 von 100 Punkten der größte Faktor im RetourenScore – neben Prozess-Einfachheit (30), Rückgabefrist (25) und Nutzererfahrung (10). In der Shop-Übersicht kannst du gezielt nach Shops mit kostenloser Rücksendung filtern. Wie sich der Score im Detail zusammensetzt, erklärt die Methodik des RetourenScore.
Drei schnelle Checks vor der Bestellung:
- Widerrufsbelehrung überfliegen: Steht dort "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung", zahlst du im Zweifel selbst.
- Nach dem Retourenlabel suchen: Liegt ein vorfrankiertes Label bei oder gibt es ein Retourenportal mit Gratis-Label, übernimmt der Shop.
- Filial-Option prüfen: Bei Händlern mit stationären Filialen (Zara, H&M & Co.) ist die Rückgabe im Store fast immer kostenlos – auch wenn die Paket-Retoure Geld kostet.
So sparst du bei kostenpflichtigen Retouren
Wenn du selbst zahlen musst, lassen sich die Rücksendekosten zumindest klein halten:
- Nie unfrei zurückschicken. Ein unfrankiertes Paket ist fast immer deutlich teurer als ein selbst gekauftes Online-Label – und die Mehrkosten landen am Ende bei dir.
- Retouren bündeln. Mehrere Artikel aus einer Bestellung in einem Paket zurückschicken statt in mehreren Sendungen. Achte nur darauf, dass die Widerrufsfrist für alle Artikel gewahrt bleibt.
- Retouren vermeiden, bevor sie entstehen. Größentabellen und Bewertungen vor der Bestellung checken statt drei Größen auf Verdacht zu ordern – das spart Porto, Zeit und Nerven. Worauf du sonst noch achten solltest, steht im Ratgeber für die problemlose Retoure.
- Versandkosten-Erstattung aktiv einfordern. Manche Shops erstatten beim Vollwiderruf nur den Warenwert und "vergessen" die Hinsendekosten. Ein kurzer Hinweis auf § 357 Abs. 2 BGB genügt meist.
Häufige Fragen zu Rücksendekosten
Muss der Shop die Rücksendekosten übernehmen?
Nein. Nach § 357 Abs. 5 BGB trägst du die Rücksendekosten beim Widerruf selbst, wenn der Shop dich vorher darüber informiert hat. Kostenlose Retouren sind eine freiwillige Leistung – die allerdings viele deutsche Shops weiterhin anbieten.
Bekomme ich die Versandkosten der Bestellung zurück?
Ja. Beim vollständigen Widerruf muss der Shop nach § 357 Abs. 2 BGB auch die Hinsendekosten erstatten – allerdings nur in Höhe des günstigsten Standardversands. Express-Aufschläge und die Hinsendekosten bei Teilretouren bekommst du nicht zurück.
Darf ein Shop plötzlich Retourengebühren einführen?
Ja, für zukünftige Bestellungen. Der Shop muss dich nur vor dem jeweiligen Kauf klar über die Kostentragung informieren. Für bereits getätigte Bestellungen gelten die Bedingungen, die beim Kauf kommuniziert wurden.
Wer zahlt die Rücksendung bei defekter Ware?
Immer der Händler. Bei Mängeln greift die Gewährleistung, nicht das Widerrufsrecht – und nach § 439 BGB trägt der Verkäufer alle für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten, einschließlich Transport und Rückversand.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.
Quellen
- § 357 Abs. 5 BGB
- § 357 Abs. 2 BGB
- § 439 BGB
- § 15 FAGG
- Art. 246a EGBGB
Manuel Brenner
Gründer von RetourenAmpel, seit 12 Jahren im E-Commerce. Baut mit RetourenAmpel die Datenbasis auf, die zeigt, wie Online-Shops mit Retouren und Erstattungen wirklich umgehen — zur Methodik.
