Die Retoure ist längst zugestellt, die Sendungsverfolgung sagt „empfangen" — und auf deinem Konto passiert: nichts. So gehst du vor, ohne dich abwimmeln zu lassen.
Schritt 1: Fristen prüfen
Der Shop hat ab deinem Widerruf 14 Tage Zeit für die Erstattung. Er darf warten, bis die Ware bei ihm ist oder du den Versand nachgewiesen hast. Rechne nach: Wann hast du widerrufen, wann kam das Paket beim Shop an? Erst wenn beides länger als 14 Tage her ist, liegt ein Verstoß vor.
Schritt 2: Freundlich nachfragen — mit Beleg
Oft hakt es schlicht im Prozess. Eine kurze Mail mit Bestellnummer, Widerrufsdatum und Sendungsnummer löst viele Fälle in 48 Stunden. Hänge den Einlieferungsbeleg an — er nimmt dem Shop das letzte Argument.
Schritt 3: Schriftlich Frist setzen
Kommt nichts, wird es formell. Setze schriftlich (E-Mail genügt) eine Nachfrist von 7 Tagen und kündige an, danach weitere Schritte einzuleiten. Musterformulierung:
„Ich habe am [Datum] den Kaufvertrag widerrufen und die Ware nachweislich am [Datum] zurückgesandt. Die gesetzliche Erstattungsfrist ist abgelaufen. Ich fordere Sie auf, den Betrag von [X] € bis zum [Datum] zu erstatten. Nach Fristablauf befinden Sie sich in Verzug."
Ab Verzug stehen dir Verzugszinsen zu (§ 288 BGB) — praktisch relevanter: Die meisten Shops zahlen jetzt.
Schritt 4: Zahlungsdienstleister einschalten
Mit PayPal-Käuferschutz, Kreditkarten-Chargeback oder Klarna-Käuferschutz holst du dir das Geld oft schneller zurück als über den Shop selbst. Frist beachten: PayPal z. B. 180 Tage ab Zahlung.
Schritt 5: Öffentlich machen und melden
Verbraucherzentrale, Bewertungsplattformen — und die RetourenAmpel: Deine Meldung macht sichtbar, dass dieser Shop langsam erstattet, und warnt den nächsten Käufer, bevor er bestellt.
Was du nicht tun solltest
Keine Drohungen, keine erfundenen Anwaltsschreiben. Die Rechtslage ist ohnehin auf deiner Seite — sachlich und dokumentiert bist du am schnellsten am Ziel.
Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.
Quellen
- § 357 BGB
- § 286 BGB
- § 288 BGB